3597 Arzneimittel zum 15.09.2024 ohne Zuzahlung
Umfangreiche Informationen zu den Zuzahlungsregelungen, die am 01. Juli 2006 in Kraft getreten sind, finden Sie unter www.aponet.de, dem Gesundheitsportal der deutschen ApothekerInnen. Dort können Sie auch eine Liste mit den betreffenden Arzneimitteln zurzeit 3597 abgabefähige Arzneimitteln* - Stand 48. Septemer 2024) einsehen [hier] und nachschauen, ob Ihr Medikament von der Zuzahlung befreit ist. Die Liste wird alle zwei Wochen aktualisiert. Die gesetzliche Zuzahlung beträgt zurzeit 10% des Abgabepreises, mindestens 5 Euro, maximal 10 Euro pro Medikament.
Selbstverständlich können Sie auch uns bzw. Ihren Apotheker oder Hausarzt fragen, insbesondere wenn die Möglichkeit besteht, auf ein wirkstoffgleiche aber zuzahlungsfreie Alternative auszuweichen.
Zusätzlich veröffentlichen die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) unter www.gkv.info ebenfalls eine Übersicht aller von der Zuzahlung befreiten Arzneimittel (nach § 31 Abs. 3 Satz 1 SGB V.) Diese Regelung gilt nur für Versicherte der GKV. Martin Wippermann
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Selbstverständlich können Sie auch uns bzw. Ihren Apotheker oder Hausarzt fragen, insbesondere wenn die Möglichkeit besteht, auf ein wirkstoffgleiche aber zuzahlungsfreie Alternative auszuweichen.
Zusätzlich veröffentlichen die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) unter www.gkv.info ebenfalls eine Übersicht aller von der Zuzahlung befreiten Arzneimittel (nach § 31 Abs. 3 Satz 1 SGB V.) Diese Regelung gilt nur für Versicherte der GKV. Martin Wippermann
*abgabefähig (ohne "außer Handel" gekennzeichnete Arzneimittel)- die Liste der GKV-Spitzenverbände enthält auch Arzneimittel, die in der deutschen Arzneimitteltaxe als "außer Handel" gekennzeichnet sind.
Quelle: www.aponet.de, www.gkv.info (Homepage der Spitzenverbände der GKV), eigene statistische Auswertung der deutschen Arzneimitteltaxe
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